Kapitel 17
Das Blut, das niemandem gehört
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1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: Rede mit Aaron und seinen Söhnen und allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Das ist es, was der HERR geboten hat.
2 Wer aus dem Hause Israel einen Ochsen oder ein Lamm oder eine Ziege schlachtet im Lager oder draußen vor dem Lager und bringt es nicht vor die Tür der Hütte des Stifts, dem soll es als Blutschuld zugerechnet werden; er hat Blut vergossen und soll ausgerottet werden aus seinem Volk.
3 Man lese das langsam. Verboten ist nicht das Töten, sondern das Töten ohne Zeugen. Wer schlachtet, soll es dort tun, wo man ihn dabei sieht und seinen Namen kennt.
4 Und das darum, dass sie hinfort ihre Opfer nicht mehr den Feldgeistern darbringen, denen sie nachlaufen. Das soll ihnen ein ewiges Recht sein bei ihren Nachkommen.
5 Und der Priester soll das Blut auf den Altar sprengen und das Fett anzünden zum süßen Geruch dem HERRN.
6 Und weiter sprach der HERR: Welcher Mensch unter euch, auch der Fremdling, der unter euch wohnt, irgendein Blut isst, wider den will ich mein Antlitz setzen und will ihn ausrotten aus seinem Volk.
7 Denn des Leibes Leben ist im Blut, und ich habe es euch für den Altar gegeben, dass eure Seelen damit versöhnt werden.
8 Das ist der ganze Grund: Im Blut ist das Leben, und das Leben gehört nicht dem, der es nimmt. Man darf das Tier essen. Man soll nur nicht auch noch sein Leben mitessen wollen.
9 Und wer auf der Jagd ein Tier oder einen Vogel fängt, die man essen darf, der soll ihr Blut ausgießen und mit Erde bedecken.
10 Mit Erde bedecken: Es ist eine Beerdigung, angeordnet für ein Stück Wild, und sie kostet nichts als die Zeit, sich zu bücken.
11 Und welche Seele ein Aas isst oder was zerrissen ist, es sei ein Einheimischer oder ein Fremdling, der soll seine Kleider waschen und unrein sein bis an den Abend.
12 Nebenbei entstand hier die erste zugelassene Stelle. Wer schlachten wollte, musste den Weg zur Hütte des Stifts nehmen, und wer den Weg nahm, ließ dort das Blut, das Fett und einen Anteil. Fromm war die Begründung, ordentlich war die Buchführung.
13 Und dies ward ein ewiges Recht bei ihren Nachkommen. Was davon übrig blieb, ist ein Speiseverbot. Verloren ging der Satz, um dessentwillen es dasteht.
14 Denn der Mensch hat seine Ernährung seither genau umgekehrt eingerichtet: Das Sterben geschieht so weit weg wie möglich, hinter Wänden ohne Fenster, und wer davon isst, kennt daran keinen einzigen Namen. Das Blut sieht er nie. Nur deshalb kann er sich leisten, dieses Kapitel für eine Marotte von Hirten zu halten.