Kapitel 27
Der letzte Posten
✦ ✦ ✦
1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand dem HERRN ein Gelübde tut nach dem Wert einer Seele,
2 so soll der Wert eines Mannes von zwanzig bis sechzig Jahren fünfzig Silberlinge sein, nach dem Lot des Heiligtums.
3 Ist’s aber ein Weib, so soll der Wert dreißig Silberlinge sein.
4 Von fünf bis zwanzig Jahren soll der Wert eines Mannes zwanzig Silberlinge sein, der einer Frau zehn Silberlinge.
5 Von einem Monat bis zu fünf Jahren soll der Wert eines Knaben fünf Silberlinge sein, der eines Mädchens drei Silberlinge.
6 Von sechzig Jahren und darüber soll der Wert eines Mannes fünfzehn Silberlinge sein, der einer Frau zehn Silberlinge.
7 Ist aber jemand zu arm, diesen Wert zu erbringen, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach dem Vermögen dessen, der das Gelübde getan hat, soll ihn der Priester schätzen.
8 Ist’s ein Vieh, davon man dem HERRN Opfer bringt, so soll alles, was man davon dem HERRN gibt, heilig sein.
9 Ist es aber ein unreines Vieh, davon man dem HERRN nicht opfert, so soll man’s vor den Priester stellen, und er soll es schätzen, es sei gut oder böse; wie es der Priester schätzt, so soll es bleiben.
10 Will er es aber lösen, so soll er den fünften Teil über die Schätzung dazugeben.
11 Heiligt jemand sein Haus, dass es dem HERRN heilig sei, so soll es der Priester schätzen, es sei gut oder böse; wie es der Priester schätzt, so soll es gelten.
12 Will aber, der es geheiligt hat, sein Haus wieder lösen, so soll er den fünften Teil des Schätzwertes dazugeben, so ist es sein.
13 Heiligt jemand seines Ackers etwas dem HERRN, so soll man ihn schätzen nach der Aussaat: ein Gomer Gerstensaat für fünfzig Silberlinge.
14 Kommt aber das Halljahr, ehe er es gelöst hat, so soll der Acker dem Priester gehören für immer, als ein Acker, der dem HERRN geheiligt ist.
15 Alle Erstgeburt aber, die dem HERRN ohnehin gehört, soll niemand heiligen, weder Rind noch Schaf; sie ist schon des HERRN.
16 Ist es aber von einem unreinen Vieh, so soll man’s nach der Schätzung des Priesters lösen und den fünften Teil dazugeben; wird es nicht gelöst, so soll man’s verkaufen nach der Schätzung.
17 Alles, was jemand dem HERRN mit dem Bann weiht, es sei Mensch, Vieh oder Acker, das soll nicht verkauft noch gelöst werden; alles Gebannte ist dem HERRN hochheilig.
18 Kein gebannter Mensch soll gelöst werden; er soll des Todes sterben.
19 Alle Zehnten des Landes, es sei von der Saat des Landes oder von den Früchten der Bäume, sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein.
20 Und aller Zehnte von Rindern und Schafen, jedes zehnte Stück, das unter dem Hirtenstab hindurchgeht, soll dem HERRN heilig sein; man soll nicht fragen, ob es gut oder böse ist, und es nicht umtauschen.
21 Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Kinder Israel auf dem Berge Sinai.
22 Ein Mann zwischen zwanzig und sechzig war fünfzig Silberlinge wert. Eine Frau desselben Alters war dreißig wert. Ein Greis war fünfzehn wert, eine Greisin zehn. So schließt das Buch, das mit dem Satz begann, dass der Mensch nach Gottes Bild gemacht sei: mit einer Tabelle, in der dasselbe Bild nach Alter und Geschlecht taxiert wird, in Silber, nach dem Lot des Heiligtums.