Die Fake-Bibel

3. Mose (Levitikus)

Kapitel 5
Soweit die Hand reicht

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1 Wenn jemand sündigt, dass er die Stimme des Schwörens gehört hat und Zeuge ist, sei es, dass er’s gesehen oder gewusst hat, und sagt’s nicht an, der ist seiner Missetat schuldig.

2 Oder wenn eine Seele etwas Unreines anrührt, es sei ein Aas von unreinem Wild oder Vieh oder Gewürm, und weiß es nicht, so ist sie doch unrein und schuldig.

3 Oder wenn sie einen Menschen anrührt in irgendeiner Unreinheit, wodurch er unrein wird, und weiß es nicht, wird es ihr aber kund, so ist sie schuldig.

4 Oder wenn eine Seele schwört, unbedacht mit den Lippen, Böses oder Gutes zu tun, wie es der Mensch unbedacht schwört, und weiß es nicht, wird es ihr aber kund, so ist sie in einem dieser Stücke schuldig.

5 Wenn sie nun schuldig ist in einem dieser Stücke, so soll sie bekennen, dass sie gesündigt hat.

6 Und soll für ihre Schuld dem HERRN bringen von der Herde ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer, und der Priester soll ihr Sühne tun.

7 Reicht aber ihre Hand nicht für ein Schaf, so bringe sie für ihre Schuld zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Sündopfer, die andere zum Brandopfer.

8 Reicht aber ihre Hand auch dazu nicht, so bringe sie zum Opfer für ihre Sünde ein Zehntel Epha feines Mehl, ohne Öl und ohne Weihrauch, denn es ist ein Sündopfer. Öl und Weihrauch waren dem vorbehalten, der sie sich leisten konnte; wer nur Mehl hatte, brachte Mehl, und die Sühne wirkte genauso vollständig.

9 Und der Priester soll davon eine Handvoll nehmen zum Gedächtnis und auf dem Altar anzünden zu den Feueropfern des HERRN; es ist ein Sündopfer.

10 So soll der Priester ihm Sühne tun um seiner Sünde willen, und es wird ihm vergeben. Drei Preisstufen für dieselbe Schuld, und am Ende derselbe Satz für alle drei: vergeben. Kein Gericht dieser Erde hat diese Rechnung je nachgemacht.

11 Und der HERR redete mit Mose und sprach: Wenn eine Seele sich vergreift und aus Versehen sündigt an dem, was dem HERRN geheiligt ist, die soll ihre Schuld dem HERRN bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung in Silber.

12 Dazu soll sie erstatten, was sie an dem Geheiligten versäumt hat, und den fünften Teil darüber hinzulegen und es dem Priester geben.

13 Ersatz plus ein Fünftel obendrauf: nicht als Strafe, die dem Staat zufließt, sondern als Wiedergutmachung, die dem Geschädigten zusteht. Der Betrieb hatte begriffen, was moderne Bußgeldkataloge bis heute nicht begreifen wollen: eine Strafe, die niemandem zugutekommt, heilt nichts.

14 Wenn aber jemand sündigt und tut wider irgendein Gebot des HERRN, was nicht getan werden soll, ohne es zu wissen, und wird schuldig, so trägt er seine Missetat doch.

15 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zum Schuldopfer bringen, und der Priester soll ihm Sühne tun um sein Versehen, das er unwissend beging, und es wird ihm vergeben.

16 Es ist ein Schuldopfer; er ist gewisslich schuldig gewesen vor dem HERRN. Man beachte: Auch wer nichts wusste, zahlte. Unwissenheit schützte hier nicht vor der Sühne - sie schützte nur vor der Härte, mit der man sie verlangte.