Kapitel 20
Das Asylverfahren
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1 Und der HERR sprach zu Josua: Sage den Kindern Israel: Bestimmt euch Freistädte, davon ich euch durch Mose geredet habe.
2 Dass dahin fliehe, wer eine Seele erschlägt unversehens und nicht vorsätzlich; die sollen euch Zuflucht sein vor dem Bluträcher.
3 Man beachte die Unterscheidung, die hier zum ersten Mal ins Gesetz kam: nicht jeder Tod durch Menschenhand ist dieselbe Tat. Ein Beil, das vom Stiel fliegt, und ein Beil, das absichtlich erhoben wird, wurden vor diesem Tag mit demselben Blut vergolten.
4 Und wer dahin flieht zu einer dieser Städte, der soll stehen an der Tür des Stadttores und seine Sache vor den Ältesten der Stadt sagen. Und sie sollen ihn zu sich in die Stadt nehmen und ihm einen Platz geben, dass er unter ihnen wohne.
5 Und wenn der Bluträcher ihm nachjagt, sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand geben, weil er seinen Nächsten unversehens erschlagen hat und nicht aus Hass gegen ihn.
6 Er soll aber in der Stadt bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden ist zum Gericht, und bis der Tod des Hohenpriesters kommt, der zu der Zeit ist. Alsdann soll er wieder heimkehren zu seiner Stadt und zu seinem Hause.
7 Es war eine Freistatt und kein Freibrief: Wer floh, blieb unter Beobachtung, wartete auf ein Urteil und danach womöglich Jahre auf den Tod eines Fremden, ehe er nach Hause durfte. Man nannte das Zuflucht, und für den, der wartete, war es das auch.
8 Da heiligten sie Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali, und Sichem auf dem Gebirge Ephraim, und Kirjat-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.
9 Und jenseits des Jordans gaben sie Bezer in der Wüste, auf der Ebene, aus dem Stamm Ruben, und Ramoth in Gilead aus dem Stamm Gad, und Golan in Basan aus dem Stamm Manasse.
10 Sechs Städte, drei auf jeder Seite des Flusses, damit niemand einen weiten Weg hätte, wenn ihm die eigene Hand entglitten war. Es war die erste Infrastruktur, die eigens für Unglück gebaut wurde, und nicht für Sieg.
11 Das waren die Städte, bestimmt für alle Kinder Israel und für den Fremdling, der unter ihnen wohnt, dass dahin fliehe, wer eine Seele unversehens erschlägt, damit er nicht sterbe durch die Hand des Bluträchers, bis er vor der Gemeinde gestanden habe.
12 Man beachte auch, wem diese Städte offenstanden: nicht nur dem eigenen Volk, sondern jedem Fremden, der zufällig unter ihnen lebte und ebenso zufällig eine Schuld auf sich lud. Das Gesetz kannte in dieser einen Sache keinen Unterschied der Herkunft, nur einen der Absicht.