Die Fake-Bibel

3. Mose (Levitikus)

Kapitel 13
Die Eindämmung

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1 Und der HERR redete mit Mose und Aaron und sprach: Wenn sich an eines Menschen Haut eine Erhöhung zeigt oder ein Grind oder ein heller Fleck, dass es an seiner Haut wie ein Aussatzmal aussieht, so soll man ihn zum Priester Aaron bringen oder zu einem seiner Söhne.

2 Und der Priester soll das Mal an der Haut besehen. Ist das Haar in dem Mal weiß geworden und das Mal tiefer als die Haut, so ist es Aussatz; der Priester soll ihn besehen und für unrein erklären.

3 Ist aber der Fleck weiß an der Haut und nicht tiefer als sie, und das Haar nicht weiß geworden, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen.

4 Am siebenten Tage soll ihn der Priester wieder besehen. Ist das Mal ihm geblieben, wie es war, und nicht weitergefressen, so soll er ihn noch einmal sieben Tage einschließen.

5 Man beachte den Ablauf: Nicht die Krankheit allein entschied, sondern die Beobachtungszeit, die der Priester ansetzte. Zwei Wochen Wartestand für einen Fleck, dessen Bedeutung noch niemand kannte, nur seine Sichtbarkeit.

6 Und sieht der Priester am vierzehnten Tage, dass das Mal verblasst und nicht weitergefressen hat, so soll er ihn rein sprechen; es ist ein Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.

7 Breitet sich aber der Grind nachher weiter aus auf der Haut, nachdem er sich dem Priester zur Reinsprechung gezeigt hat, so soll er sich noch einmal zeigen. Und besieht ihn der Priester und findet, dass der Grind weitergefressen hat, so soll er ihn für unrein erklären; es ist Aussatz.

8 Zeigt sich aber rohes, wildes Fleisch an dem Mal, so ist er unrein, ohne weitere Frist; denn rohes Fleisch gilt sogleich als unrein.

9 Über Geschwulst nach einem Geschwür, über Brandnarben, über den Grind an Kopf und Bart gelten dieselben Fristen, dasselbe Verfahren, dieselbe Untersuchung, immer wieder, mit denselben sieben Tagen, denselben Fragen: tiefer als die Haut, weißes Haar, weitergefressen oder nicht.

10 Wer aber vom Aussatz befallen ist, dessen Kleider sollen zerrissen sein, und das Haupthaar soll er ungedeckt lassen und die Lippe verhüllen.

11 Und er soll rufen: Unrein, unrein! Er selbst musste es rufen, jedes Mal, wenn jemand kam; die Krankheit sprach nicht für sich, der Kranke sprach für die Krankheit.

12 Er soll unrein sein, solange das Mal an ihm ist. Er ist unrein, er soll allein wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein.

13 Man lese noch einmal, was hier verwechselt wird: Der Text spricht von einem Fleck auf der Haut, von einer Frage der Ansteckung, nicht von einer Frage der Schuld. Und doch bekam der Betroffene dieselbe Behandlung wie ein Schuldiger: zerrissene Kleider, wie bei einer Trauer, ein Ruf, den er selbst ausstoßen musste, ein Leben draußen vor dem Lager.

14 Nichts in diesem Kapitel sagt, der Kranke habe etwas verschuldet. Alles in diesem Kapitel handelt mit ihm, als hätte er es.

15 Auch an einem Kleid, ob wollen oder leinen, kann sich ein Aussatzmal zeigen, grünlich oder rötlich; man soll es dem Priester zeigen, und er soll es sieben Tage einschließen wie einen Menschen.

16 Frisst das Mal weiter, so soll man das Kleid verbrennen; ist es geblieben, wie es war, soll man es waschen und noch einmal einschließen; verändert es sich nicht, ist es unrein, wie sehr man es auch wusch.

17 Dass man einem Kleidungsstück dasselbe Verfahren zumaß wie einem Menschen, zeigt, worum es diesem Kapitel wirklich ging: nicht um Heilung, sondern um Eindämmung. Der Mensch, der draußen vor dem Lager wohnte, und der Mantel, der im Feuer landete, unterlagen demselben Blick.

18 Dies ist das Gesetz für das Mal des Aussatzes, an Mensch und Kleid, zu erkennen, was rein und was unrein ist.