Kapitel 21
Unsere Hände haben es nicht getan
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1 Wird einer gefunden erschlagen im Lande, das dir der HERR, dein Gott, gibt, liegend im Felde, und man weiß nicht, wer ihn erschlagen hat,
2 so sollen deine Ältesten und Richter hinausgehen und die Entfernung messen von dem Erschlagenen bis zu den Städten umher.
3 Und welche Stadt die nächste ist, deren Älteste sollen eine Färse nehmen, mit der man noch nicht gearbeitet und die noch nicht am Joch gezogen hat,
4 und sollen sie hinabführen zu einem Bach mit fließendem Wasser, an einem Ort, der weder bearbeitet noch besät ist, und daselbst der Färse das Genick brechen am Bach.
5 Und die Priester, die Söhne Levis, sollen herzutreten, und alle Ältesten der Stadt, die dem Erschlagenen am nächsten ist, sollen ihre Hände waschen über der Färse
6 und sollen sprechen: Unsere Hände haben dies Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben’s nicht gesehen.
7 Sei gnädig deinem Volk Israel, das du erlöst hast, HERR, und lege die unschuldige Blutschuld nicht auf dein Volk Israel.
8 Man beachte, wie sauber dieses Ritual gebaut ist: kein Täter, kein Geständnis, kein Prozess - nur eine Gemeinde, die vor Zeugen erklärt, sie sei es nicht gewesen, und ein totes Tier, das die Erklärung glaubwürdig macht. Es ist die älteste dokumentierte Form kollektiver Unschuldsvermutung in eigener Sache.
9 Ziehst du in den Krieg wider deine Feinde, und der HERR gibt sie dir in deine Hand, und du siehst unter den Gefangenen ein schönes Weib und begehrst sie, so magst du sie zum Weibe nehmen.
10 Doch sollst du sie in dein Haus führen, und sie soll ihr Haupt scheren, ihre Nägel schneiden und die Kleider ihrer Gefangenschaft ablegen und einen Monat lang um Vater und Mutter weinen; danach magst du zu ihr eingehen.
11 Gefällt sie dir hernach nicht mehr, so sollst du sie ziehen lassen, wohin sie will, und sie nicht um Geld verkaufen noch als Ware behandeln, weil du sie erniedrigt hast.
12 Es klingt wie Rücksicht, und an einer Stelle ist es das auch: eine Frist, eine Trauer, ein Verbot des Verkaufs. Aber es bleibt eine Rücksicht innerhalb des Erwerbs, nicht gegen ihn. Der Text schützt sie vor dem Schlimmsten und fragt sie nach nichts.
13 Hat jemand zwei Frauen, eine, die er liebt, und eine, die er nicht liebt, und beide gebären ihm Söhne, und der Erstgeborene ist der Sohn der ungeliebten,
14 so darf er am Tag, da er seinen Söhnen das Erbe zuteilt, den Sohn der geliebten nicht zum Erstgeborenen machen anstelle des wirklichen Erstgeborenen, des Sohnes der ungeliebten.
15 Sondern er soll den Sohn der ungeliebten als den Erstgeborenen anerkennen und ihm das doppelte Teil geben von allem, was vorhanden ist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft, ihm gebührt das Recht der Erstgeburt.
16 Man beachte: Das Gesetz fragt nicht, wen der Vater liebt. Es fragt, wer zuerst geboren wurde. Es ist eine der wenigen Stellen der Schrift, an denen die Zuneigung eines Mächtigen ausdrücklich für unerheblich erklärt wird.
17 Hat jemand einen widerspenstigen und störrischen Sohn, der der Stimme seines Vaters und seiner Mutter nicht gehorcht, und sie ihn züchtigen, und er hört ihnen doch nicht zu,
18 so sollen ihn Vater und Mutter ergreifen und hinausführen zu den Ältesten der Stadt und zu dem Tor seines Orts
19 und zu den Ältesten sprechen: Dieser unser Sohn ist widerspenstig und störrisch und gehorcht unserer Stimme nicht, er ist ein Schlemmer und Säufer. Dann sollen ihn alle Männer der Stadt zu Tode steinigen.
20 Es brauchte beide Eltern, dieselbe Aussage, dieselbe Stadt, denselben Platz am Tor - ein Verfahren, aufwendiger als jedes andere in diesem Buch, für die Tötung eines Kindes durch die eigenen Eltern. Aus keiner Zeit ist ein Fall überliefert, in dem es angewendet wurde. Was ein Gesetzbuch für nötig hält aufzuschreiben, sagt mehr über die Gesetzgeber als über die Söhne.
21 Wird jemand gehängt und stirbt, und man hängt ihn an ein Holz, so soll sein Leichnam nicht über Nacht am Holz bleiben, sondern du sollst ihn desselben Tages begraben; denn ein Gehängter ist von Gott verflucht. So verunreinige nicht dein Land, das dir der HERR zum Erbe gibt.