Kapitel 22
Das Geländer
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1 Siehst du deines Bruders Ochsen oder Schaf sich verirren, so sollst du dich nicht entziehen, sondern sollst sie zu deinem Bruder zurückbringen.
2 Wohnt dein Bruder nicht nahe bei dir oder kennst du ihn nicht, so nimm sie in dein Haus, bis dein Bruder sie sucht, und gib sie ihm dann wieder. Ebenso sollst du tun mit seinem Esel, mit seinem Kleid und mit allem Verlorenen, das dein Bruder verliert und du findest; du darfst dich nicht entziehen.
3 Siehst du deines Bruders Esel oder Ochsen unterwegs fallen, so sollst du dich nicht wegwenden, sondern sollst ihm aufhelfen.
4 Ein Weib soll nicht Männerkleidung tragen, und ein Mann soll nicht Frauenkleidung anziehen; denn wer solches tut, ist dem HERRN, deinem Gott, ein Gräuel.
5 Findest du auf dem Weg ein Vogelnest, auf einem Baum oder auf der Erde, mit Jungen oder Eiern, und die Mutter sitzt auf den Jungen oder den Eiern, so sollst du die Mutter nicht mit den Jungen nehmen.
6 Sondern du sollst die Mutter fliegen lassen und dir nur die Jungen nehmen, auf dass dir’s wohlgehe und du lange lebest. Zwischen all den Vorschriften über Menschen steht diese eine über einen Vogel, und sie ist genauer als die meisten.
7 Baust du ein neues Haus, so mache ein Geländer um dein Dach, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus bringst, wenn jemand herabfällt.
8 Es ist die einzige Vorschrift in diesem Kapitel, die nicht danach fragt, wer schuld war, sondern nur, wer hätte vorsorgen müssen. Wer das Dach baute, haftet für den, der herunterfällt - nicht der Fallende für seine Unachtsamkeit.
9 Du sollst deinen Weinberg nicht mit zweierlei Samen besäen, dass nicht die ganze Frucht dem Heiligtum verfalle, die Saat, die du gesät hast, samt dem Ertrag des Weinbergs.
10 Du sollst nicht ackern zugleich mit einem Ochsen und einem Esel. Du sollst nicht Wolle und Leinen zugleich anziehen.
11 Vier Verbote der Vermischung in drei Versen. Man hat später gedeutet, gerungen, erklärt; der Text selbst sagt nur, dass manches getrennt bleiben soll, und schweigt darüber, warum.
12 Quasten sollst du dir machen an den vier Zipfeln deines Mantels, mit dem du dich bedeckst.
13 Nimmt ein Mann ein Weib und liegt bei ihr, und hasst er sie danach und legt ihr Schandtaten zur Last und bringt sie in üblen Ruf,
14 so sollen der Vater und die Mutter der jungen Frau das Zeichen ihrer Unschuld vor die Ältesten der Stadt bringen; erweist es sich als wahr, dass der Mann gelogen hat, so soll man ihn strafen, und er soll die junge Frau nicht scheiden dürfen sein Leben lang. Erweist sich die Anklage aber, so soll man sie steinigen vor der Tür ihres Vaters.
15 Man sieht hier eine Rechtsordnung, die nach Beweisen fragt - und die zugleich ganz selbstverständlich davon ausgeht, dass am Ende Beweise über den Körper einer Frau entscheiden, nie über den eines Mannes. Das Gesetz war gerechter, als es hätte sein müssen, und ungerechter, als es hätte sein dürfen, in ein und demselben Absatz.
16 Wird ein Mann gefunden, der bei dem Weib eines andern Mannes liegt, so sollen sie beide sterben, der Mann und das Weib.
17 Wird eine Jungfrau, die einem Mann verlobt ist, in der Stadt gefunden, und ein anderer liegt bei ihr, so sollt ihr beide zu den Toren hinausführen und steinigen: die junge Frau, weil sie nicht geschrien hat, obwohl sie in der Stadt war, und den Mann, weil er das Weib seines Nächsten geschändet hat.
18 Geschieht es aber auf freiem Feld, und die Verlobte schreit, und ist niemand da, der ihr hilft, so soll nur der Mann sterben; der jungen Frau sollst du nichts tun, denn sie hat keine Sünde, des Todes wert.
19 Man höre, was hier vorausgesetzt wird: dass ein Schrei nur zählt, wenn ihn jemand hätte hören können. Das Gesetz unterscheidet nicht Schuld von Unschuld, sondern Beweisbarkeit von Beweislosigkeit, und nennt das zweite ein Urteil.
20 Findet ein Mann eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und werden sie gefunden, so soll der Mann, der bei ihr gelegen hat, dem Vater der jungen Frau fünfzig Silberstücke geben, und sie soll sein Weib werden, weil er sie geschändet hat; er darf sie nicht scheiden sein Leben lang.
21 Ein Urteil, das den Täter mit seinem Opfer verheiratet und das für immer nennt, ist kein Schutz, so sehr der Text es dafür hält. Es ist eine lebenslange Verfügung über eine Frau, ausgesprochen im selben Atemzug wie ihre Verletzung, und der Text selbst liefert das Wort dafür gleich mit: geschändet.